Beim Stammtisch für inklusives wohnen am 9. März 2023 erklärte Sarah Kipper ohne juristisches Fachchinesisch das Persönliche Budget (PB), das sie für ihre Tochter beantragt hat. Von Antragstellung bis zur – bewilligung dauerte es nur vier Monate, wobei sie sich unterstützend einen Anwalt nahm. Aber das wäre wohl nicht nötig gewesen.
Das Persönliche Budget ist – vereinfacht gesagt – ein Geldbetrag anstatt einer Sachleistung. Mit diesem Geld kann sich der*die Klient*in die benötigten Leistungen selbständig kaufen. Finanziert wird nicht alles, sondern alltägliche, wiederkehrende Bedarfe.
Sarahs Tochter lebt sehr gut und selbständig mit dem Persönlichen Budget, das vieles flexibler macht. Es lohnt sich also wirklich, den Weg dorthin auf sich zu nehmen, auch wenn die sowieso überlasteten Ämter damit noch nicht sehr vertraut sind.
Statt weiterer Details gibt es hier ein paar hilfreiche Links:
- Die Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget e.V. fördert die Umsetzung des Persönlichen Budgets. Die Arbeitsgemeinschaft berät zum Thema Persönliches Budget und unterstützt Beratungsstellen. Sie erreichen die Bundesarbeitsgemeinschaft unter der Telefonnummer: 030 – 69 04 87 38.
- Der Paritätische hat eine Broschüre zum Thema „Das Persönliche Budget für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf“ veröffentlicht.
- Broschüre: Das trägerübergreifende Persönliche Budget in Alltagssprache und Leichter Sprache
- Das Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben hat den Ratgeber „Das Persönliche Budget – Ein Weg zu mehr Selbstbestimmung“ in Alltagssprache und in Leichter Sprache veröffentlicht.